
Angebot
Mein Angebot teilt sich in drei Altersgruppen auf:
- Kinder im Vorschulalter
- Kinder und Jugendliche, die die Schule besuchen
- Jugendliche im Nachschulbereich
Kinder im Vorschulalter
Erstberatung
Sind Sie unsicher, ob Sie Ihr Kind zu einer logopädischen Abklärung anmelden sollen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf. In einer einstündigen Erstberatung gewinne ich während einer Spielsequenz mit Ihrem Kind einen ersten Eindruck zur Sprachentwicklung und kläre Ihre Fragen und Anliegen. Zudem wird besprochen, ob eine umfängliche Abklärung an einer Fachstelle sinnvoll wäre.
​
Wann ist eine Erstberatung zu empfehlen?
– Ihr Kind scheint schlecht zu hören.
– Ihr Kind kommuniziert nicht/wenig und nimmt keinen/kaum Blickkontakt auf.
– Ihr Kind spricht im Alter von 2 Jahren nur wenige Wörter.
– Ihr Kind wird von Ihnen oder anderen Personen schlecht verstanden.
– Ihr Kind spricht im Alter von 3 Jahren keine einfachen Sätze und stellt keine Fragen.
– Ihr Kind stottert.
– Bei Ihrem Kind scheint die Sprachentwicklung nur langsam voranzuschreiten.
​
Die Erstberatung wird durch das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) finanziert.
Therapie
Wurde Ihr Kind im Kantonsspital Winterthur oder im Kinderspital Zürich bereits abgeklärt und eine Spracherwerbsverzögerung oder -störung diagnostiziert, biete ich in folgenden Bereichen logopädische Therapien an:
– Sprachverständnis
– Wortschatz
– Aussprache
– Satzbau
– Redefluss (Stottern, Poltern, Mutismus)
​
Die Therapieeinheiten finden meist 2 Mal wöchentlich statt und werden durch das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) finanziert.
​
​
​
​
Wenn ihr Kind noch nicht abgeklärt wurde:
​
​
​
​
​
​
Kinder UND Jugendliche, die die schule besuchen
Therapie
Auf Anfrage nehme ich gerne auch Kinder und Jugendliche im Schulalter auf, welche im Kanton Zürich oder Schaffhausen wohnhaft sind.
​
Für im Kanton Schaffhausen wohnhafte Kinder wenden Sie sich bitte vorab für die Bewilligung und Kostenübernahme direkt an die Leitung des Pädagogisch-therapeutischen Dienstes Schaffhausen, Maren Boxleitner. maren.boxleitner@sh.ch
​
Für im Kanton Zürich wohnhafte Kinder ist jeweils die Schulgemeinde für die Logopädie zuständig, folglich muss vorab die Therapie durch die Schulbehörde bewilligt und eine Kostengutsprache der Gemeinde eingeholt werden .
​
​
Therapie
Auf Anfrage nehme ich gerne auch Jugendliche im Nachschulbereich auf, die bereits abgeklärt wurden.
​
Die Therapieeinheiten werden durch das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) finanziert.
Die Anmeldung erfolgt direkt durch die Eltern oder den Jugendlichen selber.
​
Ich biete in folgenden Bereichen Therapie an:
- Lese-Rechtschreibstörung
- Dyskalkulie
- Aufmerksamkeitsstörungen (wie ADS/ADHS)
- allgemeine Lernschwierigkeiten bis hin zu Lernblockaden
​
​